DienstleistungBetriebshilfe
Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe der
Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Landwirtschaftlichen
Alterskasse müssen vor Einsatzbeginn gestellt werden. Bei
Betriebs- und Haushaltshilfe der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft müssen die für den Einsatz erforderlichen
Tatsachenangaben und Gründe ebenfalls vor Beginn des Einsatzes
mitgeteilt werden. Eine Kostenübernahme kann grundsätzlich nur
erfolgen, wenn die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) dem Einsatz vor Einsatzbeginn
zugestimmt hat. Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe
können daher frühestens ab dem Tag der Kontaktaufnahme mit der
SVLFG bewilligt werden. Bewilligungen für zurückliegende Tage
sind nur möglich, wenn der Einsatz an einem Wochenende oder
Feiertag beginnt und die Kontaktaufnahme mit der SVLFG
spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag erfolgte.
Es genügt, wenn der Antrag bzw. die Mitteilung zunächst formlos
vor dem Einsatzbeginn erfolgt, z. B. telefonisch oder per
Telefax. In diesem Fall müssen die notwendigen Unterlagen –
Formularantrag, ggf. ärztliche Bescheinigung (z. B. bei
Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft/Entbindung) – jedoch
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung bei der
Gemeinsamen Einsatzstelle vorliegen. Bei verspäteter Vorlage
droht eine Leistungsversagung. Schützen Sie sich davor durch
zügige Mitwirkung!
Wenn Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.