Die Düngeverordnung ist am 01.05.2020 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt hat der Betriebsinhaber spätestens 2 Tage nach jeder Düngungsmaßnahme die Bezeichnung und die Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit, die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes, die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamt-stickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff, aufzuzeichnen.
Eine entsprechende Vorlage zur Dokumentation finden Sie unter: https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/lrart/Pflanzenbau/D%C3%BCngung/Merkblatt%20%20Aufzeichnung%20%20D%C3%BCngung%2020%2005%2020.pdf