Mit der Kreisbeihilfe können bei Einhaltung der Richtlinie bzw. deren Anlage aufgeführten Bedingungen folgende Dinge gefördert werden:
- Prismenwalze (gemeinschaftlich)
- Mulchgerät (gemeinschaftlich)
- Hackstriegel, Maishacke, Hackmaschine (gemeinschaftlich)
- Grünlandstriegel (gemeinschaftlich)
- Kamerasysteme für Hack- bzw. Striegelgeräte
- GPS gestützte Pflanzenschutz- und Düngetechnik
- ALS-Lenksystem/Parallel-Fahrsystem
- Aufwertung des Parallelfahrsystems zum ALS-Lenksystem
- Dropleg-Düsen
- Geräte zur kontinuierlichen Innenreinigung bei Feldspritzen
- Ansitzstangen für Greifvögel und/oder mechanische Systeme zur Bekämpfung von Mäusen
Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 30.09. beim Kreislandwirtschaftsamt gestellt werden.
Weitere Infos dazu unter: Kreislandwirtschaftsamt